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Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Die Pferdekompetenzschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand 01/2026

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen Louisa Prigge  und dem Reitschüler – bei Minderjährigen deren gesetzlichen Vertretern – abgeschlossenen Verträge über Reitunterricht, Bodenarbeit, Gruppenkurse, Pflegezeiten und Veranstaltungen sowie für das Betreten der Betriebsstätte in Karsdorfberg 7, 07616 Rauschwitz.

Reitschüler ist die Person, welche das gebuchte Angebot selbst wahrnimmt. Bei minderjährigen Reitschülern umfasst der Begriff zugleich eine Begleit- bzw. Aufsichtsperson.

Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet; alle Geschlechtsidentitäten sind gleichermaßen mitgemeint.

2 Gegenstand der Vereinbarung

Louisa Prigge bietet unter dem Namen "Die Pferdekompetenzschule" Reitunterricht, Bodenarbeitsunterricht, Gruppenkurse, Pflegezeiten sowie weitere Veranstaltungen rund ums Pferd für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.

Der Unterricht wird durch Louisa Prigge oder eine von ihr beauftragte Person durchgeführt. Im Reitbuch ist ersichtlich, wer die jeweilige Einheit übernimmt. Ein Wechsel der Unterrichtsperson berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Der Unterricht erfolgt in Theorie und Praxis. Inhalte, Methoden und der Unterrichtsort werden durch den jeweils zuständigen Reitlehrer festgelegt. Die Zuteilung der Pferde erfolgt durch den Reitlehrer, der die Unterrichtseinheit leitet. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht.

Der Unterricht findet grundsätzlich im Freien statt. Bei witterungsbedingten Einschränkungen wird die Einheit im gleichen zeitlichen Umfang als Theorieunterricht durchgeführt.

3 Buchung von Unterrichtsstunden, Gruppenkursen und Veranstaltungen mit Schulpferden

3.1 Allgemeines

Alle Angebote mit Schulpferden sind ausschließlich über das Reitbuch und die dort angebotenen Zahlungsmethoden buchbar. Die Buchung ist verbindlich; ein Widerruf ist ausgeschlossen.

Die Teilnahme an Unterrichtseinheiten und Veranstaltungen mit mehreren Personen setzt voraus, dass der Reitschüler die im Reitbuch angegebenen alters- und leistungsbezogenen Mindestanforderungen erfüllt. Entspricht der Reitschüler diesen Voraussetzungen nicht, kann er durch den zuständigen Reitlehrer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift.

3.2 Probebuchungen

Probebuchungen für Totalanfänger ohne jegliche Vorerfahrung erfolgen ausschließlich als Einzelstunden oder – bei Kindern – im Rahmen des Ponykindergartens oder der PonyKids.

Reitschüler mit Vorerfahrung können im Rahmen einer Probebuchung auch Zweierstunden oder Gruppenstunden buchen, sofern sie nach eigener Einschätzung die im Reitbuch beschriebenen alters- und leistungsbezogenen Mindestanforderungen erfüllen.

Erweist sich während der Unterrichtseinheit, dass der Reitschüler diesen Anforderungen nicht entspricht, ist der zuständige Reitlehrer berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme an der Stunde oder an weiterführenden Angeboten auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift.

3.3 Gruppenkurse im Schulhalbjahr

Gruppenkurse werden als geschlossene Unterrichtsangebote über ein Schulhalbjahr durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere die Angebote PonyKids und Ponykindergarten sowie weitere alters- und leistungsgerechte Gruppenkonzepte gemäß Ausschreibung im Reitbuch.

Ein Schulhalbjahr orientiert sich entweder den Zeitraum vom Ausgabetermin der Halbjahreszeugnisse bis zum Beginn der Sommerferien oder den Zeitraum von den Sommerferien bis zur nächsten Ausgabe der Halbjahreszeugnisse.

Der Kurs endet automatisch mit Abschluss des jeweiligen Schulhalbjahres; eine Kündigung ist nicht erforderlich. Mit der Buchung verpflichtet sich der Reitschüler zur Zahlung der vollständigen Kursgebühr.

Die Kursgebühren können monatlich oder vollständig im Voraus entrichtet werden. Bei vollständiger Vorauszahlung bis Kursbeginn wird ein Rabatt gewährt.

Stornierungen bis spätestens sieben Tage vor einem Kurstermin ermöglichen ein Nachholen innerhalb einer Frist von sechs Wochen in einer gleichwertigen Kursstunde oder in eigens angebotenen Sammelterminen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen Nachholmöglichkeiten. Später eingehende Stornierungen führen zum ersatzlosen Ausfall des Termins. Die Organisation und Buchung von Nachholterminen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Reitschülers; können innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Wochen keine passenden Nachholtermine gefunden oder wahrgenommen werden, verfällt der Anspruch auf Nachholung ersatzlos.

Eine Ersatzperson kann gestellt werden, sofern sie den alters- und leistungsbezogenen Anforderungen entspricht. Die Entscheidung über die Eignung liegt beim zuständigen Reitlehrer.

Der Unterricht wird durch Louisa Prigge oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft durchgeführt. Ein Wechsel der Unterrichtsperson begründet keinen Rücktritts- oder Erstattungsanspruch. Unterricht an gesetzlichen Feiertagen des Landes Thüringen findet nicht statt und wird nicht nachgeholt.

3.4 Flexible Gruppenstunden „Gruppe max. 3“

Im Reitbuch werden neben Einzel- und Zweierstunden auch Gruppenstunden mit einer maximalen Teilnehmerzahl von drei Personen („Gruppe max. 3“) angeboten.

Nehmen drei Reitschüler an der Stunde teil, wird der hierfür vorgesehene Gruppenpreis berechnet. Nehmen lediglich zwei Reitschüler teil, wird der Preis einer Zweierstunde berechnet. Nimmt nur ein einzelner Reitschüler teil, findet die Stunde nicht statt.

Die Abrechnung erfolgt technisch über das Reitbuch. Dabei wird zunächst der höchstmögliche Preis für diese Veranstaltungsart – entsprechend dem Preis einer Zweierstunde – von der Wertkarte abgebucht. Sofern tatsächlich drei Reitschüler an der Stunde teilnehmen, wird die sich daraus ergebende Preisdifferenz im Anschluss automatisch auf die Wertkarte gutgeschrieben. Bei Teilnahme von nur zwei Reitschülern verbleibt es bei der abgebuchten Zweierstundengebühr.

Ein Anspruch auf Durchführung der Stunde bei nur einer Anmeldung besteht nicht. In diesem Fall erfolgt keine Belastung der Wertkarte.

3.5 Weitere Veranstaltungen

Weitere Unterrichts- und Veranstaltungsangebote – unabhängig davon, ob sie stundenweise, halbtägig oder ganztägig stattfinden – werden im Reitbuch unter dem Reiter „Kurse“ veröffentlicht und können ausschließlich dort gebucht werden. Die jeweils fällige Gebühr ergibt sich aus der Buchungsmaske im Reitbuch.

4 Verhinderung und Stornierung bei Buchungen über die Wertkarte

Alle Buchungen über die Wertkarte sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Eine Stornierung bis spätestens sieben Tage vor dem gebuchten Termin führt zu einer Gutschrift auf der Wertkarte. Erfolgt die Stornierung später, verfällt der Termin kostenpflichtig.

Der Reitschüler kann eine Ersatzperson stellen. Bei Gruppenangeboten muss diese hinsichtlich Alter und Leistungsstand für die Stunde geeignet sein; die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Reitlehrer. Auf Wunsch kann über den WhatsApp-Kanal von Louisa Prigge nach geeigneten Ersatzteilnehmern gesucht werden; ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht. 

Wird eine Ersatzperson gestellt, erfolgt eine etwaige finanzielle Abwicklung ausschließlich zwischen dem ursprünglichen Reitschüler und der Ersatzperson; Louisa Prigge ist hieran nicht beteiligt und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Fällt der eingeteilte Reitlehrer aus, wird nach Möglichkeit ein Ersatz gestellt. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Gutschrift auf die Wertkarte.

5 Stammplätze

Ein Stammplatz umfasst einen monatlich festen Termin in einer Einzel-, Zweier- oder Dreiergruppe. Der Vertrag beginnt zum Monatsanfang.

Die Monatsbeiträge werden als Mischkalkulation über das gesamte Jahr hinweg berechnet und bleiben unabhängig von der Anzahl der tatsächlich wahrgenommenen Unterrichtseinheiten konstant. Zwei Krankheitstage des Reitlehrers sowie vier Wochen Betriebsurlaub sind hierin berücksichtigt. Der Betriebsurlaub wird zu Jahresbeginn oder bei Vertragsabschluss bekanntgegeben. Unterricht an gesetzlichen Feiertagen des Landes Thüringen entfällt ersatzlos.

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende schriftlich möglich. Bei Zweier- und Dreiergruppen stellt der Reitlehrer passende Teilnehmerkombinationen zusammen.

Bei Stammplätzen kann im Falle einer Verhinderung, insbesondere bei Krankheit, grundsätzlich immer eine Ersatzperson gestellt werden.

Bei Stammplätzen in Zweier- oder Dreiergruppen muss die Ersatzperson hinsichtlich Alter und Leistungsstand den Anforderungen der jeweiligen Unterrichtsform entsprechen. Die Entscheidung über die Eignung trifft der zuständige Reitlehrer.

Wird eine Ersatzperson gestellt, erfolgt eine etwaige finanzielle Abwicklung ausschließlich zwischen dem ursprünglichen Reitschüler und der Ersatzperson; Louisa Prigge ist hieran nicht beteiligt und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Stammplatzstunden können bis spätestens sieben Tage vor dem Termin storniert werden. In diesem Fall wird der Termin im Reitbuch zur erneuten Vergabe freigegeben und dem Reitschüler eine Gutschrift gewährt, die innerhalb von sechs Wochen in einer gleichartigen Veranstaltungsart eingelöst werden kann. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Gutschrift. Bei verspäteter Stornierung verfällt die Stunde kostenpflichtig.

Die Organisation und Buchung von Nachholterminen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Reitschülers; können innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Wochen keine passenden Nachholtermine gefunden oder wahrgenommen werden, verfällt der Anspruch auf Nachholung ersatzlos.

6 Besondere Regelungen zu Unterrichtsdauer, Vorbereitung und Pflegezeiten

Bei Einzelstunden mit einer Dauer von 30 Minuten ist das Vor- und Nachbereiten des Pferdes nicht Bestandteil der Unterrichtseinheit. Das Pferd ist eigenständig vorzubereiten und etwa zehn Minuten vor Beginn der Unterrichtseinheit auf dem Reitplatz warmzuführen oder warmzureiten. Gleiches gilt für die Nachbereitung.

Diese 30-minütigen Einzelstunden dürfen ausschließlich von Reitschülern gebucht werden, die im sicheren Umgang mit Pferden vertraut sind, selbstständig arbeiten können und wissen, wo sich die benötigte Ausrüstung auf dem Betriebsgelände befindet. Bei minderjährigen Reitschülern ist die Anwesenheit einer geeigneten Aufsichtsperson verpflichtend.

Kann aufgrund mangelnder Vorbereitung oder Zeitüberschreitung nicht oder nur eingeschränkt geritten werden, besteht kein Anspruch auf Verlängerung, Nachholung oder Erstattung der Stunde.

Bei Einzelstunden mit 45 Minuten Dauer sowie bei Zweier- und Gruppenstunden ist das Vor- und Nachbereiten des Pferdes Bestandteil der Unterrichtseinheit und zeitlich eingeplant, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Zusätzlich können im Reitbuch sogenannte Pflegezeiten gebucht werden. Diese berechtigen dazu, sich am gebuchten Tag für etwa eine Stunde um das in der Buchung ausgewählte Pony zu kümmern. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pony besteht nicht; Änderungen behalten wir uns vor. Während der Pflegezeit ist kein Reiten erlaubt.

Bei der Buchung einer Pflegezeit ist im Kommentarfeld des Reitbuchs oder kurz per WhatsApp an Louisa Prigge anzugeben, zu welcher Uhrzeit die Pflegezeit voraussichtlich wahrgenommen wird. Reiten während der Pflegezeit ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Absprache gestattet. Bei minderjährigen Teilnehmern ist auch hierbei eine Aufsichtsperson erforderlich.

7 Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die im Reitbuch angegebenen Preise verstehen sich inklusive 19 % Umsatzsteuer. Es gelten ausschließlich die dort veröffentlichten Preise.

Stammplätze und monatliche Kursgebühren sind jeweils bis zum 3. eines Monats per Überweisung zu zahlen. Alle übrigen Buchungen erfolgen ausschließlich über die Wertkarte und die im Reitbuch angebotenen Zahlungsmethoden. Für bestimmte Zahlungsarten kann ein Aufschlag erhoben werden; dieser wird vor Abschluss der Buchung im Reitbuch angezeigt.

Zahlungen per Überweisung erfolgen an:

Louisa Prigge – Solaris Bank

IBAN: DE15 1101 0101 5400 1677 33

8 Risiko, Haftung und Betriebsordnung

Reiten und der Umgang mit Pferden erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung von Louisa Prigge, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden durch Dritte sowie für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände ist ausgeschlossen.

Die Aufsichtspflicht über minderjährige Reitschüler besteht ausschließlich während der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit. Aufenthalte vor oder nach dem Unterricht sowie der Weg zur und von der Betriebsstätte liegen in der Verantwortung der Sorgeberechtigten. Jugendlichen ab 14 Jahren kann mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ein Aufenthalt auf dem Gelände gestattet werden; dieser erfolgt auf eigenes Risiko.

Das Betreten von Reitplätzen, Stallbereichen, Weiden und vergleichbaren Bereichen ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache zulässig. Die Mitnahme von Hunden ist aufgrund der betriebseigenen Hunde nicht gestattet.

Organisatorische Angelegenheiten wie Buchungen, Stornierungen, Kosten- oder Terminfragen sind ausschließlich mit Louisa Prigge zu klären, nicht mit anderen Reitlehrern.

Während des Reitens besteht Helmpflicht nach gültiger Norm. Geeignete Kleidung, insbesondere feste knöchelhohe Schuhe oder Stiefel mit Absatz, ist Voraussetzung für die Teilnahme. Für Springunterricht ist das Tragen einer Schutzweste verpflichtend.

Gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Umstände, die den Unterricht beeinflussen könnten, sind vor Beginn der Einheit mitzuteilen.

9 Urheberrechte, Datenschutz und Foto-/Videoaufnahmen

Alle von Louisa Prigge ausgehändigten Unterlagen – digital oder analog – sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vervielfältigt oder weitergegeben werden.

Mit der Buchung erklärt der Reitschüler beziehungsweise der gesetzliche Vertreter sein Einverständnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit dies zur Durchführung der gebuchten Leistungen erforderlich ist. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Im Rahmen des Unterrichts und der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, die die Atmosphäre und Abläufe der Reitschule dokumentieren. Aufnahmen, auf denen Personen nicht oder nur zufällig und ohne eindeutige Identifizierbarkeit zu sehen sind, dürfen ohne gesonderte Einwilligung verwendet werden. Aufnahmen, auf denen Reitschüler eindeutig erkennbar abgebildet sind, werden ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Einwilligung veröffentlicht; diese ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.

10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Es gilt deutsches Recht.